Erntehelfer und Saisonarbeiter werden sozialversicherungsfrei und sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt. Aber im Falle eines Unfalles, einer plötzlich aufkommenden Krankheit oder gar bei Tod eines Mitarbeiters sollten diese ausreichend versichert sein.
Dieser Krankenversicherungsschutz gilt für alle von der Sozialversicherungspflicht befreiten Saisonarbeitskräfte mit ausländischer Staatsangehörigkeit ohne ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Für landwirtschaftliche Großbetriebe haben wir die Anmeldung ihrer Saisonarbeiter und Erntehelfer noch einfacher gestaltet: Sie melden Ihre Saisonarbeiter pauschal an und melden uns am Ende des Jahres die tatsächliche Anzahl von Mitarbeitern, sowie den zugehörigen Versicherungszeitraum (Beginn mit der Einreise und Ende mit der Ausreise).
Erläuterung zu den Versicherungstarifen
ERP Finanzdienstleistungen GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 30, 82515 Wolfratshausen
Telefon: 08171-4188913
Telefax: 08171-4188920
Krankenversicherung:
Tarif 0,45 € je Tag und Person
Prämie: 0,45 € pro Person pro Tag
Gebührensatz: 1,7-facher Satz GOÄ ( Ärzte ) und GOZ ( Zahnärzte )
Versicherer: EUROPA Versicherung AG
Allgemeine Versicherungsbedingungen des Auslandstarifs GK3E für die Kollektiv-Krankenversicherung (AVB/GK3E) – gültig ab 01.10.2021
Tarif 0,50 € je Tag und Person
Prämie: 0,50 € pro Person pro Tag
Gebührensatz: 2,3-facher Satz GOÄ ( Ärzte ) und GOZ ( Zahnärzte )
Versicherer: EUROPA Versicherung AG
Allgemeine Versicherungsbedingungen des Auslandstarifs GK3E für die Kollektiv-Krankenversicherung (AVB/GK3E) – gültig ab 01.10.2021
Tarif 0,75 € je Tag und Person 50475 – Ernte-Spezial
Prämie: 0,75 € pro Person pro Tag
Gebührensatz: 2,3-facher Satz GOÄ ( Ärzte ) und GOZ ( Zahnärzte )
Versicherer: EUROPA Versicherung AG
Allgemeine Versicherungsbedingungen des Auslandstarifs GK3E für die Kollektiv-Krankenversicherung (AVB/GK3E) – gültig ab 01.10.2021
Besonderheit:
Dieser Tarif beinhaltet den Einschluss der Vorerkrankungen mit Ausnahme der nachstehenden Versicherungsfälle, soweit diese vor Versicherungsbeginn eingetreten sind: HIV, Multiple Sklerose, Hämophilie (Blutkrankheit), bösartiger Tumor (Krebs) einschließlich Leukämie und chronische Nierenerkrankungen, sowie für die Beseitigung von Schönheitsfehlern und die Behandlung von Anomalien, die vor Versicherungsbeginn bestanden haben.
Unfall- und Privathaftpflichtversicherung:
Prämie: 0,02 € pro Person pro Tag
Versicherer: EUROPA Versicherung AG
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) zur Privathaftpflicht für Erntehelfer/in
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (AUB) – gültig ab 27.11.2015